MEHR … als nur Hausverwaltung

Wir übernehmen Ihre Betriebskosten-abrechnung im Ruhrgebiet und Umgebung

Nebenkosten sind mit uns ganz einfach

Unser Expertenteam kümmert sich um die Vorlage und Abrechnung all Ihrer Nebenkostenabrechnungen, damit Sie mit dieser Aufgabe nicht belastet werden. Zudem bieten wir unsere Dienste auch anderen Hausverwaltern an. Wir erstellen alle relevanten Abrechnungen für den jeweiligen Abrechnungszeitraum, stets auf dem neuesten Stand der Betriebskostenverordnung.

So rechnen wir Ihre Betriebskosten ab

Unser Ziel ist es, Ihnen dabei zu helfen, die Betriebskosten Ihrer Immobilie aufzuschlüsseln und auf die Mieter umzulegen. Alle Kosten von Versorgungsunternehmen, Versicherungen und dem Staat werden gesetzeskonform behandelt.

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Betriebskostenabrechnung und Nebenkostenabrechnung vom Immobilienfachwirt

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen eine rechtssichere Kostenaufstellung zur Verfügung zu stellen. Alles wird konform mit der Betriebskostenverordnung abgewickelt. Sie erhalten ein Instrument in Ihre Hände, um die fälligen Kosten gerecht auf Ihre Mieter zu verteilen.

Eigentümer von Wohnungen, Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten sowie Hausverwaltungen und sonstige Verfügungsberechtigte von Liegenschaften erhalten unsere Unterstützung.

Sie haben die Möglichkeit, alle notwendigen Dokumente auch online hochzuladen. Wir gehen nochmal alles ganz genau in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihnen durch. Dann fangen wir mit der Bearbeitung an.

Was müssen Sie als Vermieter erledigen?

Haben Sie eine aktuelle Mieterliste mit Ihren Daten (Adresse, Personenanzahl, Mieterwechsel und/oder Leerstand etc.)? Diese legen Sie uns mit allen Mietverträgen vor.

Dann benötigen wir die Aufstellung der Wohn- und Nutzfläche des Objekts, die Umlageschlüssel (Personenzahl, Verbrauch, Wasseruhren, Quadratmeter) und die geleisteten Vorauszahlungen Ihrer Mieter sowie von wem.

Legen Sie uns bitte die Belege sämtlicher Betriebskosten, und – wenn vorhanden – Ihre letzte Betriebskostenabrechnung ein.

Nach § 556 BGB muss der Vermieter die Betriebskostenabrechnung innerhalb eines Jahres nach Ende der Abrechnungsperiode erstellen.

Was erledigt Ihre Hausverwaltung für Sie?

Wir erstellen und prüfen die Verteilungsschlüssel auf Basis der Mietverträge für die Abrechnung.

Sie erhalten eine unterschriftsfertige Aufstellung der umlagefähigen Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung und den vereinbarten Mietverträgen für Ihre Mieter sowie eine Kopie für Ihre Unterlagen.

Wir übernehmen die komplette Verteilung und Berechnung der Betriebskosten und verschaffen Ihnen einen transparenten Überblick.

Lassen Sie sich jetzt von unseren Experten die komplette Betriebskostenabrechnung ohne viel Aufwand erstellen.