MEHR … als nur Hausverwaltung
Professionelle Sondermietverwaltung Ihrer Gemeinschafts-eigentumsanteile im Ruhrgebiet und Umgebung
Wir haben den rechtlichen Überblick bei Ihrem Miteigentumsanteil
Als Miteigentümer eines Grundstücksteils oder einer Wohnung müssen Sie sich viele Fragen stellen wie „Wer darf und wer nicht?“ und „Wie können wir unser gemeinsames Vermögen verwalten?“.
Wir verschaffen Klarheit, und vor allem haben Sie mit uns eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, alle Ihrer gemeinsamen Eigentumsteile zu verwalten.
Ziele unserer Sondermietverwaltung
Kaufmännische Verwaltung
Wir verwalten die Kaution Ihres Sondereigentums. Zudem überwachen wir alle Geldbewegungen und Mietzahlungen. Die vertraglich vereinbarten Mieterhöhungen setzen wir regelmäßig durch.
Technische Verwaltung
Wir besprechen mit Ihnen die Modernisierungsmaßnahmen Ihrer Einheit im Mieteigentum. Die folgenden Instandhaltungen werden dann von uns auf eine korrekte Ausführung kontrolliert.
Allgemeine Verwaltung
Wir übernehmen sämtlichen Schriftwechsel mit Mietern, Dienstleistern, Behörden und Handwerkern.
Beim Mieterwechsel sorgen wir für fachgerechte Abnahmen und Übergaben mit Protokollierungen des Objektzustands.
Vor Abschluss eines Mietvertrags führen wir Bonitätsprüfungen durch und die Verträge sind stets auf dem aktuellen gesetzlichen Stand.
Leistungen bei Ihrer SE-Verwaltung
- Buchhalterische Erfassung aller Geldbewegungen / Bankkonten für das Sondereigentum
- Überwachung aller Zahlungstermine und Ausführung der Überweisungen und Zahlungen für das Sondereigentum
- Vergabe und Überwachung von Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen im Sondereigentum
- Abschließen und Kündigen von Verträgen mit Dritten soweit nötig
- Erstellung von Jahresübersichten (Einnahmen- und Ausgabenrechnung)
- Erstellung der HK/BK-Abrechnungen für den Mieter unter Abgrenzung WEG / Mietrecht + Überprüfung der Jahresabrechnung
- Neuvermietung bei Leerstand; Insertion auf bekannten Immobilienportalen
- Erstellung von rechtssicheren Mietverträgen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage
- Übernahme von Schriftwechsel mit Mietern, Behörden und ggf. mit der WEG-Gemeinschaftsverwaltung
- Durchsetzung von vertraglichen oder gesetzlichen Mieterhöhungen (ggf. eingeschränkt)
Machen Sie sich die Verwaltung mit einem Eigentumsexperten, der in jedem Schritt routiniert ist, jetzt viel einfacher.